Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform „Influcheck“

eine Marke der Social Galaxy

§ 1 Anbieter, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

(1) Anbieter und Betreiber der Online-Plattform „Influcheck“ ist die Social Galaxy, Nürburgring-Boulevard 2, 53520 Nürburgring, Deutschland, gesetzlich vertreten durch Herrn Andreas Marquart (nachfolgend „Influcheck“ oder „Plattform“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Influcheck und den Nutzern der Plattform. Nutzer im Sinne dieser AGB sind:

  • Brands: Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die über die Plattform Influencer-Kampagnen buchen, und
  • Influencer: natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen, die Leistungen im Bereich der Influencer-Tätigkeit anbieten.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von Influcheck ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(4) Influcheck ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen werden die Nutzer in geeigneter Form informiert. Widerspricht ein Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten diese als genehmigt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Rolle von Influcheck

(1) Influcheck stellt eine technische Plattform bereit, über die Brands Influencer zur Durchführung von Kampagnen buchen können.

(2) Die Leistungspflichten von Influcheck beschränken sich auf die Bereitstellung der Plattform, die Abwicklung der Buchungsprozesse einschließlich Zahlungsabwicklung sowie die technische und organisatorische Unterstützung der Kommunikation.

(3) Die vertraglichen Hauptleistungspflichten im Hinblick auf die Durchführung der Kampagne entstehen unmittelbar zwischen Brand und Influencer. Influcheck wird nicht selbst Vertragspartei der Influencer-Leistung, sondern fungiert ausschließlich als Vermittler und Abwickler.

(4) Die direkte Kontaktaufnahme zwischen Brand und Influencer außerhalb der Plattform ist untersagt, soweit sie der Umgehung der Plattform dient. Ein Verstoß berechtigt Influcheck zur sofortigen Sperrung des betreffenden Nutzerkontos.

§ 3 Registrierung, Nutzerkonto und Pflichten bei der Anmeldung

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Die im Rahmen der Registrierung erhobenen Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.

(2) Brands können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Verbraucher sind von der Registrierung als Brand ausgeschlossen.

(3) Influencer können sowohl natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres als auch juristische Personen sein.

  • Soweit es sich um Privatpersonen handelt, sind diese verpflichtet, die steuerliche Behandlung der durch die Plattform erzielten Einnahmen eigenverantwortlich sicherzustellen.
  • Eine Nutzung durch Minderjährige oder beschränkt geschäftsfähige Personen ist ausgeschlossen.

(4) Die Freischaltung der Nutzerkonten erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen von Influcheck. Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung besteht nicht. Influcheck ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Leistungen von Influcheck

(1) Influcheck stellt eine technische Infrastruktur bereit, die die Buchung, Kommunikation, Abwicklung und Bezahlung von Influencer-Kampagnen ermöglicht.

(2) Influcheck übernimmt nicht die inhaltliche Verantwortung für die von den Influencern erstellten Inhalte oder die in den Briefings der Brands geforderten Inhalte.

(3) Die Nutzung der Plattform ist für Influencer unentgeltlich. Brands entrichten die vereinbarte Vergütung für Kampagnen sowie zusätzlich die von Influcheck festgelegten oder individuell vereinbarten Servicegebühren.

(4) Influcheck behält sich vor, den Funktionsumfang der Plattform jederzeit zu ändern, einzuschränken oder zu erweitern, soweit dies für die Nutzer zumutbar ist.

(5) Influcheck ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der Plattform sicherzustellen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert. Wartungsarbeiten, Sicherheitsgründe oder technische Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

§ 5 Pflichten der Brands

(1) Brands sind verpflichtet, sämtliche Briefings so zu gestalten, dass sie nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.

(2) Brands verpflichten sich, sämtliche Kampagnen ausschließlich über die Plattform abzuwickeln und keine Umgehungsgeschäfte außerhalb der Plattform vorzunehmen.

(3) Die Nutzung der von Influencern erstellten Inhalte ist auf den im Rahmen der Buchung vereinbarten Umfang der Nutzungsrechte beschränkt. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(4) Brands haben sämtliche für die Abwicklung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen und ihre Kontaktdaten stets aktuell zu halten.

§ 6 Pflichten der Influencer

(1) Influencer verpflichten sich, die über die Plattform entstandenen Aufträge ausschließlich über die Plattform anzunehmen oder abzulehnen.

(2) Influencer haben die Briefings der Brands sorgfältig zu beachten und die vereinbarten Inhalte ordnungsgemäß und fristgerecht zu erstellen.

(3) Influencer sind verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Kennzeichnungspflichten einzuhalten, insbesondere solche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den Richtlinien der jeweiligen Plattformbetreiber.

(4) Influencer garantieren, dass ihre Inhalte keine Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen Inhalte enthalten.

(5) Mit Annahme eines Auftrags räumt der Influencer dem Brand die im Buchungsprozess vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten ein (§ 8).

(6) Influencer sind verpflichtet, Influcheck unverzüglich zu informieren, wenn Umstände eintreten, die die Durchführung eines Auftrags beeinträchtigen oder unmöglich machen.

(7) Influencer sind verpflichtet, ihre über die Plattform erzielten Einnahmen eigenverantwortlich zu versteuern. Dies gilt sowohl für die Einkommensteuer als auch, soweit einschlägig, für die Umsatzsteuer. Influcheck übernimmt keine steuerliche Beratung oder Verantwortung für die steuerliche Behandlung der Einnahmen.

§ 7 Vergütung, Servicegebühren und Zahlungsabwicklung

(1) Brands sind verpflichtet, den Kampagnenpreis im Voraus vollständig an Influcheck zu entrichten.

(2) Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über den von Influcheck benannten Zahlungsdienstleister (derzeit: Stripe Connect).

(3) Nach vollständiger und vertragsgemäßer Leistungserbringung durch den Influencer erfolgt die Auszahlung der Vergütung durch Influcheck über ein Gutschriftverfahren:
a) Influcheck erstellt eine Gutschrift im Namen und für Rechnung des Influencers;
b) Sofern der Influencer Unternehmer ist, erfolgt die Abrechnung mit Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer;
c) Sofern der Influencer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG oder Privatperson ist, erfolgt die Abrechnung ohne Umsatzsteuer.

(4) Die Auszahlung erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der erbrachten Leistung.

(5) Influcheck ist berechtigt, gegenüber Brands Servicegebühren zu erheben. Die Höhe der Servicegebühren richtet sich nach den individuell vereinbarten Konditionen und wird vor Abschluss der Buchung angezeigt.

§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Der Influencer räumt dem Brand an den erstellten Inhalten die vereinbarten Nutzungsrechte ein.

(2) Die über die Plattform möglichen Nutzungsrechte umfassen insbesondere:

  • ausschließliche Veröffentlichung auf den Kanälen des Influencers (organisch),
  • Reposting auf den Kanälen des Brands,
  • Nutzung in bezahlten Werbeanzeigen (Paid Ads),
  • erweiterte Nutzung, insbesondere für unternehmenseigene Medien (Website, Newsletter, PR),
  • vollständige kommerzielle Nutzung ohne Einschränkung hinsichtlich Medium, Territorium oder Dauer (einschließlich Print, TV, Out-of-Home).

(3) Die Dauer der eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich aus der jeweiligen Buchung (z. B. 3, 6 oder 12 Monate oder unbefristet).

(4) Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist unzulässig und stellt eine Vertragsverletzung dar.

§ 9 Leistungsstörungen, Rücktritt und Stornierung

(1) Influcheck haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Influcheck nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

(2) Brands können eine Buchung nur stornieren, solange der Influencer den Auftrag noch nicht angenommen hat. Mit Annahme durch den Influencer ist eine Stornierung ausgeschlossen.

(3) Im Falle höherer Gewalt (z.B. Krankheit, technische Störungen, gesetzliche Einschränkungen) sind beide Parteien verpflichtet, Influcheck unverzüglich zu informieren. Influcheck entscheidet in diesen Fällen nach billigem Ermessen über die Rückabwicklung oder Verschiebung der Kampagne.

§ 10 Haftung und Freistellung

(1) Influcheck haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Influcheck nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

(2) Influencer stellen Influcheck sowie die Brands von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechtsverletzungen durch die von ihnen erstellten Inhalte beruhen.

(3) Brands stellen Influcheck sowie die Influencer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch das jeweilige Briefing beruhen.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Eine Aufrechnung durch Brands gegen Forderungen von Influcheck ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(2) Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 12 Laufzeit, Kündigung und Sperrung

(1) Das Nutzungsverhältnis (Nutzerkonto bei Influcheck) wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können das Nutzungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung wirkt sich jedoch nicht auf bereits zustande gekommene und noch nicht vollständig abgewickelte Kampagnenverträge zwischen Brand und Influencer aus. Diese sind ordnungsgemäß zu Ende zu führen.

(3) Influcheck ist berechtigt, Nutzerkonten bei Verstößen gegen diese AGB unverzüglich und dauerhaft zu sperren. Eine erneute Registrierung ist ausgeschlossen. Bereits bestehende Kampagnenverträge bleiben hiervon unberührt und sind ordnungsgemäß abzuwickeln, es sei denn, eine Fortführung ist Influcheck unzumutbar.

§ 13 Schriftform und Nebenabreden

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 14 Internationale Nutzung und Rechtswahl

(1) Die Nutzung der Plattform ist derzeit auf Deutschland ausgerichtet.

(2) Für sämtliche Verträge gilt deutsches Recht. Dies gilt auch dann, wenn Influencer oder Brands ihren Sitz im Ausland haben.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Koblenz.

§ 15 Widerrufsrecht

(1) Die Nutzung der Plattform als Brand ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB vorbehalten. Verbraucher sind von der Buchung von Kampagnen ausgeschlossen.

(2) Ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB besteht daher nicht.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Koblenz.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.